Veröffentlichungen Sächsische Staatsregierung 2010

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09.06.2010: Antwortschreiben Tillich zu Rechtsgutachten von Goerlieh und Schmidt
Sie führen in Ihrem o. g. Schreiben aus, dass nach dem Rechtsgutachten von Goerlich und Schmidt mit dem Neubau der Kirche/Aula am Augustusplatz die Widmung und damit die öffentlich-rechtllche Sachherrschaft der Landeskirche wieder auflebe und nur durch einen Rechtsakt der Landeskirche verändert oder aufgehoben werden könne. Nach meiner Information ist in Literatur und Rechtssprechung umstritten, ob ein Wiederaufbau auf dem Standort der früheren Paulinerkirche die ursprüngliche Widmung des Vorgängerbaus als res sacra wieder aufleben lässt. In der Rechtsaprechung finden sich z: B. Urteile, nach denen die Eigenschaft einer Sache als res sacra durch den Untergang bzw. vollständigen Zerstörung verloren geht.
2010_06_09 Schreiben von Tillich.pdf
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