Veröffentlichungen Sächsische Staatsregierung 2000

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17.10.2000: Einigung über das von der Universität Leipzig beanspruchte Körperschaftsvermögen
Der Kern des jetzt vereinbarten Vergleichs: Während der Freistaat das Körperschaftsvermögen der Universität für die in der Innenstadt Leipzigs liegenden Grundstücke anerkennt, erklärt sich die Universität mit der Zuordnung der Grundstücke außerhalb der Innenstadt als Eigentum des Freistaates einverstanden. Die Universität Leipzig wird die das Hochhaus Augustusplatz 1 betreffende Revisionsklage zurücknehmen.
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